SIM-Karte

SIM-Karte
SỊM-Kar|te 〈f. 19; EDVkleine Chipkarte, die für den Betrieb von Mobiltelefonen benötigt wird u. den Nutzer im Mobilfunknetz identifiziert [verkürzt <engl. subscriber „Teilnehmer“, identity „Identifikation“ + module „Modul“]

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SỊM-Kar|te , die [nach engl. SIM-card, zu: SIM = Abk. für subscriber identity module = Fernsprechkunden-Identitätsmodul]:
für den Betrieb eines Mobiltelefons erforderliche kleine Chipkarte, auf der persönliche Daten u. eine Identifikationsnummer des Besitzers gespeichert sind.

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I
SIM-Karte
 
[SIM Abkürzung für englisch subscriber identity module, »Teilnehmer-Identifizierungsmodul«], Telekommunikation: Modul in Form einer Chipkarte oder eines Plug-in-Chips, das für den Teilnehmers eines Mobilfunkdienstes zur Identifizierung dient. SIM-Karten gibt es z. B. für Handys und Autotelefone. Auf ihnen sind alle relevanten Daten des Teilnehmers (wie Rufnummer, PIN) sowie die Zugangsberechtigung zum Mobilfunknetz gespeichert; mit der SIM-Karte sind auch Kostenabrechnung und Nutzungsprotokollierung verbunden. Über die internationale Teilnehmerkennung IMSI (englisch für international mobile subscriber identity) ist die SIM-Karte in jedem Mobilfunknetz eindeutig identifizierbar. (Mobilfunk)
II
SIM-Karte
 
[Abk. für Subscriber Identification Module, dt. »Teilnehmer-Identifizierungsmodul«], Chip-Karte, die in Mobiltelefonen bzw. Handys benutzt wird und für deren Betrieb zwingend erforderlich ist. Sie ordnet dem Mobiltelefon/Handy eine Rufnummer und einen Mobilfunkbetreiber zu. Bei jedem Einwählen in ein Mobilfunknetz wird das Gerät anhand seiner SIM-Karte identifiziert; dies bildet auch die Grundlage für die Abrechnung von Gebühren.
 
SIM-Karten stellen i. d. R. weitere Funktionen bereit. So lassen sich z. B. auf diesen Karten auch Telefonnummern speichern.
 
Manche SIM-Karten können ausgetauscht oder in verschiedene Geräte eingebaut werden, vorausgesetzt, das Gerät eignet sich für das Mobilfunknetz, dem die Karte zugeordnet ist. Andere SIM-Karten sind einem Gerät bzw. einem Abrechnungssystem oder einem einzelnen Mobilfunkanbieter fest zugeordnet (SIM-Lock) und lassen sich nicht austauschen.

Universal-Lexikon. 2012.

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